Wer in Bremen erbt, steht oft unvorbereitet vor Behördengängen, einer aufzulösenden Wohnung und Fragen rund um eine geerbte Immobilie. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Schritte und geht dabei gezielt auf die Besonderheiten der Freien Hansestadt ein – vom Altbremer Haus im Viertel bis zur Zuständigkeit des Amtsgerichts.
Zuständiges Nachlassgericht in Bremen
Als Stadtstaat mit zwei Städten hat Bremen keine einheitliche Regelung: Für Erbfälle im Stadtgebiet Bremen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Bremen zuständig, für die Seestadt das eigenständige Amtsgericht Bremerhaven. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person.
Das Nachlassgericht eröffnet ein hinterlegtes Testament und stellt auf Antrag den Erbschein aus. Ob überhaupt eine letztwillige Verfügung existiert, klärt eine Anfrage beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Wegen des großen Überseehandels und der internationalen Prägung Bremerhavens kommt es hier vergleichsweise häufig zu Erbfällen mit Auslandsbezug – dann greift die EU-Erbrechtsverordnung, die regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist.
Erbschein – ja oder nein?
Nicht immer ist ein Erbschein nötig. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und das Grundbuchamt dieses oft als Nachweis. Bei gesetzlicher Erbfolge oder handschriftlichem Testament führt in der Regel kein Weg am Erbschein vorbei.
Geerbte Immobilie in Bremen bewerten
Der Bremer Immobilienmarkt ist stark nach Stadtteilen gespalten. Hohe Werte erzielen Lagen wie Schwachhausen, Oberneuland, Borgfeld, Horn-Lehe sowie St. Magnus und Lesum in Bremen-Nord und das beliebte Viertel (Ostertor/Steintor) mit seinem Gründerzeitbestand. Deutlich günstiger sind Gröpelingen, Tenever/Osterholz, Huchting, Blockdiek oder die Großsiedlung Neue Vahr; auch Bremerhaven-Lehe liegt im unteren Preissegment.
Eine Bremer Besonderheit ist das typische „Altbremer Haus“ beziehungsweise „Bremer Haus“: ein schmales, tiefes Reihenhaus der Gründerzeit, meist mit Souterrain und enger Treppe. Diese Bauform prägt viele Nachlässe – und beeinflusst sowohl die Bewertung (Sanierungsstand, Denkmalschutz) als auch die spätere Räumung.
- Orientierung bieten die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Bremen (Portal BORIS Bremen).
- Für eine belastbare Zahl bei Verkauf, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder gegenüber dem Finanzamt empfiehlt sich ein qualifiziertes Wertgutachten.
- Bei denkmalgeschützten Altbremer Häusern sind Auflagen und Sanierungskosten einzupreisen.
Geerbte Eigentumswohnung und Milieuschutz
In Teilen des Viertels bestehen soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutz), die Umwandlung und bauliche Änderungen einschränken. Wer eine vermietete Eigentumswohnung erbt, sollte solche Vorgaben und den bestehenden Mietvertrag vor jeder Entscheidung prüfen.
Geerbte Mietwohnung: Kündigung durch Erben
Der Bremer Mietmarkt ist angespannt, in weiten Teilen gilt die Mietpreisbremse. War die verstorbene Person Mieterin, endet der Vertrag nicht automatisch: Die Erben treten in das Mietverhältnis ein. Sie haben nach § 564 in Verbindung mit § 580 BGB ein Sonderkündigungsrecht und können binnen eines Monats nach Kenntnis mit gesetzlicher Frist kündigen. Bis zum Vertragsende bleibt die Miete geschuldet.
Haushaltsauflösung und Entrümpelung vor Ort
Steht die Wohnung leer, folgt die Haushaltsauflösung. In Bremen betreibt die DBS – Die Bremer Stadtreinigung die Recyclingstationen und organisiert die Sperrmüllabfuhr. Für haushaltsübliche Mengen lässt sich vieles selbst regeln; bei ganzen Wohnungen lohnt ein Fachbetrieb.
Praktische Hürden sind in Bremen typisch: Das schmale Treppenhaus vieler Altbremer Häuser ohne Aufzug erschwert das Heraustragen sperriger Möbel, und in dicht bebauten Straßen im Viertel oder in Findorff braucht es für Container und Umzugswagen häufig eine beantragte Halteverbotszone. Wertgegenstände und wichtige Unterlagen sollten vor der Entrümpelung gesichtet werden.
Grundbuch, Steuern und Fristen
Nach der Immobilienübernahme ist das Grundbuch zu berichtigen; zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung gebührenfrei möglich.
- Erbschaftsteuer: Der Erwerb ist beim Finanzamt Bremen anzuzeigen. Ob Steuer anfällt, hängt von Verwandtschaftsgrad und persönlichen Freibeträgen ab.
- Grunderwerbsteuer: Der reine Erbfall ist grunderwerbsteuerfrei. Kauft ein Miterbe die anderen aus oder wird verkauft, gilt in Bremen ein Satz von 5,0 %.
Ihre nächsten Schritte in Bremen
- 1. Sichern: Wohnung, Dokumente und Wertsachen sichern, Testament beim Amtsgericht Bremen bzw. Bremerhaven anzeigen.
- 2. Klären: Erbenstellung feststellen, ggf. Erbschein beantragen, Fristen im Blick behalten.
- 3. Bewerten: Immobilie über den Gutachterausschuss / BORIS Bremen einordnen und ein Wertgutachten prüfen.
- 4. Auflösen: Haushaltsauflösung über DBS oder Fachbetrieb organisieren, Halteverbotszone rechtzeitig beantragen.
- 5. Regeln: Grundbuch berichtigen, Steuern anzeigen, über Behalten, Vermieten oder Verkaufen entscheiden.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Bei komplexen Erbengemeinschaften, Auslandsbezug oder denkmalgeschützten Immobilien sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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Weiterführend: Nachlass-Abwicklung in Dresden: Der Ratgeber für Erben