Wenn ein Angehöriger verstirbt, stellt sich schnell eine sehr praktische Frage: Was passiert mit dem Bankkonto? Von dort laufen Miete, Versicherungen und Abbuchungen weiter, gleichzeitig müssen Bestattung und erste Rechnungen bezahlt werden. Dieser Ratgeber erklärt, wer wann auf das Konto eines Verstorbenen zugreifen darf, welche Nachweise Banken verlangen und wie Sie das Konto ordnungsgemäß auflösen.

Wird das Konto beim Tod automatisch gesperrt?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Das Konto werde mit dem Tod sofort komplett gesperrt und aufgelöst. Tatsächlich läuft das Konto zunächst weiter. Daueraufträge, Lastschriften und Abbuchungen werden weiter ausgeführt, Guthaben bleibt bestehen. Erfährt die Bank vom Todesfall, sperrt sie in der Regel nur Verfügungen von Personen, die sich nicht legitimieren können, das Guthaben selbst bleibt Teil des Nachlasses und geht auf die Erben über.

Wichtig ist deshalb, aktiv zu handeln: Der Bank sollte der Todesfall mit einer Sterbeurkunde gemeldet werden, damit unnötige oder ungewollte Zahlungen gestoppt werden können.

Wer darf auf das Konto zugreifen?

Mit Bankvollmacht über den Tod hinaus

Der einfachste Fall liegt vor, wenn der Verstorbene eine Kontovollmacht „über den Tod hinaus“ (transmortale Vollmacht) erteilt hat. Diese bleibt auch nach dem Tod wirksam. Die bevollmächtigte Person kann sofort verfügen, etwa um die Bestattung zu bezahlen –, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen. Das entlastet die Familie erheblich in den ersten Wochen.

Zu beachten: Der Bevollmächtigte handelt im Interesse der Erben und ist ihnen gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Die Erben können die Vollmacht außerdem widerrufen. Sie ist also eine Handlungserleichterung, kein Freibrief.

Ohne Vollmacht, als Erbe legitimieren

Ohne Vollmacht müssen die Erben ihr Erbrecht gegenüber der Bank nachweisen. Das geht auf zwei Wegen:

  • durch einen Erbschein des Nachlassgerichts, oder
  • durch ein eröffnetes notarielles Testament (oder Erbvertrag) samt Eröffnungsniederschrift des Gerichts.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Banken nicht in jedem Fall auf einem Erbschein bestehen dürfen, wenn sich das Erbrecht anders zweifelsfrei nachweisen lässt. Bei überschaubaren Guthaben zeigen sich viele Institute kulant und geben das Konto auch ohne Erbschein frei. Ab welcher Höhe ein Erbschein verlangt wird, handhabt jede Bank unterschiedlich, feste Grenzen gibt es nicht. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Bank nach, bevor Sie einen kostenpflichtigen Erbschein beantragen.

Erbengemeinschaft: nur gemeinsam

Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Über das Konto können sie grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen. Einzelne Miterben dürfen nicht eigenmächtig Geld abheben. In der Praxis lässt sich das über eine gemeinsame Anweisung an die Bank oder eine gegenseitige Vollmacht der Miterben lösen.

Gemeinschaftskonto: Oder- und Und-Konto

Bei Ehepaaren und Partnern ist die Kontoform entscheidend:

  • Oder-Konto: Jeder Kontoinhaber ist allein verfügungsberechtigt. Der überlebende Partner kann das Konto uneingeschränkt weiter nutzen. Für den Anteil des Verstorbenen rücken jedoch die Erben nach, im Innenverhältnis können Ausgleichsansprüche entstehen.
  • Und-Konto: Verfügungen sind nur gemeinsam möglich. Nach dem Tod treten die Erben an die Stelle des Verstorbenen, sodass der überlebende Partner nur zusammen mit ihnen verfügen kann.

Laufende Zahlungen und Bestattungskosten

Da das Konto weiterläuft, sollten Sie zeitnah prüfen, welche Daueraufträge und Lastschriften noch sinnvoll sind. Streaming-Abos, Zeitschriften, Mitgliedschaften oder Versicherungen laufen sonst weiter und werden zur Kostenfalle. Kündigen Sie, was nicht mehr benötigt wird.

Gute Nachricht für die Praxis: Viele Banken begleichen Bestattungskosten sowie laufende Verpflichtungen wie Miete auch vor der endgültigen Legitimation direkt aus dem Kontoguthaben, wenn die Rechnungen vorgelegt werden. Fragen Sie hierzu gezielt bei der Bank nach.

Konto auflösen, so gehen Sie vor

  • Todesfall mit Sterbeurkunde bei der Bank melden.
  • Legitimation klären: Vollmacht, Erbschein oder eröffnetes Testament.
  • Übersicht aller Konten, Sparanlagen und Depots anfordern (wichtig auch für das Nachlassverzeichnis).
  • Nicht mehr benötigte Daueraufträge und Lastschriften stoppen, offene Rechnungen begleichen.
  • Guthaben auf ein Nachlass- oder gemeinsames Erbenkonto überführen und das Konto auflösen.

Solange die Verteilung des Nachlasses noch nicht geklärt ist, sollte das Guthaben nicht vorschnell aufgeteilt werden, gerade in Erbengemeinschaften.

Steuer und Meldepflichten

Der vom Verstorbenen erteilte Freistellungsauftrag erlischt mit dem Tod. Banken sind außerdem verpflichtet, Guthaben und Depotwerte ab einer bestimmten Größenordnung an das Finanzamt zu melden, das die Erbschaftsteuer prüft. Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, hängt von Freibeträgen und Verwandtschaftsgrad ab, die genauen Werte und Grenzen sollten Sie bei der offiziellen Stelle oder einem Steuerberater prüfen.

Häufige Fehler

  • Das Konto voreilig „leerräumen“, auch mit Vollmacht bleiben Sie den Miterben gegenüber rechenschaftspflichtig.
  • Daueraufträge und Abos monatelang weiterlaufen lassen.
  • Einen teuren Erbschein beantragen, obwohl ein eröffnetes Testament der Bank genügt hätte.
  • In der Erbengemeinschaft eigenmächtig Geld abheben.

Die Kontoabwicklung ist oft nur ein Baustein einer größeren Nachlassregelung, von der Wohnungsauflösung bis zur Klärung der Erbimmobilie. Wer die Schritte ordentlich dokumentiert und Belege sammelt, erleichtert sich und den Miterben die spätere Auseinandersetzung. Bei komplexen Fällen unterstützt Sie ein Fachbetrieb für Nachlassabwicklung bei der geordneten, diskreten Abwicklung aus einer Hand.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an Bank, Nachlassgericht oder eine fachkundige Beratung.

Damit eine Vertrauensperson schon bei Krankheit oder Handlungsunfähigkeit auf Konten zugreifen kann, empfiehlt sich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht.

Was unmittelbar nach einem Sterbefall zu erledigen ist, vom Totenschein über den Bestatter bis zu Sterbeurkunde und Behördengängen, fasst der Leitfaden Was tun im Todesfall zusammen.