Ein Wertpapierdepot gehört zu den Nachlasswerten, die im Trubel nach einem Todesfall leicht übersehen werden, und die zugleich viel Geld wert sein können. Anders als beim Girokonto reicht es nicht, das Depot einfach „aufzulösen“: Aktien, Fonds und ETFs müssen bewertet, richtig übertragen und steuerlich sauber behandelt werden. Dieser Ratgeber erklärt, was mit einem geerbten Depot passiert, welche Nachweise die Bank verlangt und worauf Erben achten sollten.

Was mit dem Depot im Erbfall passiert

Ein Depot wird durch den Tod nicht automatisch verkauft oder geschlossen. Die enthaltenen Wertpapiere fallen mit allen anderen Vermögenswerten in den Nachlass und gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, die das Depot zunächst nur gemeinsam verwalten und über den Bestand nur einstimmig verfügen kann.

Sobald die Bank vom Todesfall erfährt, sperrt sie in der Regel das aktive Handeln (Kauf und Verkauf), bis die Erben legitimiert sind. Die Kurse laufen währenddessen weiter, der Depotwert kann also in dieser Phase steigen oder fallen, ohne dass jemand eingreifen kann. Ein Dauerauftrag oder Sparplan im Depot läuft je nach Bank weiter oder wird gestoppt; das sollte man früh klären.

Erste Schritte: Bank oder Broker informieren

Melden Sie den Todesfall dem depotführenden Institut (Filialbank, Direktbank oder Online-Broker) schriftlich unter Vorlage der Sterbeurkunde. Die Bank kann Ihnen dann mitteilen:

  • welche Depots und Verrechnungskonten der Verstorbene dort geführt hat,
  • welchen Bestand und welchen Wert das Depot hat,
  • welche Nachweise sie für die Umschreibung oder Übertragung benötigt.

Existierte eine Vollmacht über den Tod hinaus, kann die bevollmächtigte Person oft schon vor Klärung der Erbfolge handeln, das ist aber kein Ersatz für den Erbnachweis, wenn es um die endgültige Zuordnung geht.

Erbnachweis: Erbschein oder Testament

Um über das Depot verfügen zu können, verlangt die Bank einen Nachweis der Erbenstellung. Anerkannt werden in der Regel:

  • ein Erbschein des Nachlassgerichts, oder
  • ein notarielles Testament oder Erbvertrag zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll.

Bei einem eindeutigen notariellen Testament verzichten viele Banken auf den Erbschein, bei einem privatschriftlichen Testament oder unklarer Lage besteht das Institut oft auf dem Erbschein. Da ein Erbschein Zeit und Gebühren kostet, lohnt es sich, vorab bei der Bank nachzufragen, was konkret genügt.

Depot übertragen statt verkaufen

Erben müssen die Wertpapiere nicht verkaufen. In den meisten Fällen ist der Depotübertrag die bessere Wahl: Der Bestand wird „in specie“, also Stück für Stück, in ein Depot der Erben übertragen, ohne Verkauf, ohne Realisierung von Kursgewinnen. Das vermeidet unnötige Transaktionskosten und erhält die steuerlich wichtige Historie der Papiere.

Bei einer Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, wird der Bestand zunächst auf ein gemeinschaftliches Depot der Erbengemeinschaft übertragen. Erst im Rahmen der Auseinandersetzung werden die Werte aufgeteilt, etwa indem jeder Miterbe seinen Anteil in ein eigenes Depot übertragen bekommt oder einzelne Papiere verkauft und der Erlös verteilt wird. Solange keine Einigung besteht, sind Alleingänge einzelner Miterben nicht möglich.

Wert des Depots zum Todestag ermitteln

Für die Erbschaftsteuer und für ein späteres Nachlassverzeichnis zählt der Wert der Papiere am Todestag (Stichtagsprinzip). Maßgeblich ist grundsätzlich der Kurswert an diesem Stichtag. Die Bank stellt auf Anfrage eine Nachlass- bzw. Stichtagswertaufstellung aus, die Sie für das Finanzamt und, bei mehreren Erben, für die Auseinandersetzung nutzen können. Bewahren Sie diese Aufstellung sorgfältig auf.

Steuer: zwei Ebenen im Blick behalten

Beim geerbten Depot treffen zwei steuerliche Ebenen aufeinander, die man nicht verwechseln sollte:

  • Erbschaftsteuer: Der Depotwert zum Todestag zählt zum steuerpflichtigen Erwerb. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und den persönlichen Freibeträgen ab (Größenordnung: Ehe- oder eingetragene Partner mehrere hunderttausend Euro, Kinder ebenfalls im sechsstelligen Bereich). Die genauen Beträge und Steuerklassen sollten Sie anhand der aktuellen Regelungen prüfen lassen.
  • Abgeltungsteuer bei späterem Verkauf: Steuerlich tritt der Erbe in die „Fußstapfen“ des Verstorbenen und übernimmt dessen ursprüngliche Anschaffungsdaten. Verkaufen Sie die Papiere später, wird der Kursgewinn zwischen dem alten Kaufkurs und dem Verkaufskurs mit rund 25 % Abgeltungsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) besteuert, nicht erst ab dem Erbfall. Ein bestehender Sparer-Pauschbetrag (Größenordnung rund 1.000 Euro pro Person und Jahr) mindert die Belastung.

Weil Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer unabhängig voneinander greifen, kann derselbe Gewinn wirtschaftlich doppelt belastet wirken. Eine steuerliche Beratung ist bei größeren Depots sinnvoll.

Verkaufen oder halten?

Ob Sie den Bestand halten oder verkaufen, ist zunächst eine Anlageentscheidung. Für das Halten spricht, dass ein reiner Depotübertrag keine Steuer auslöst und Sie in Ruhe entscheiden können. Für einen Verkauf sprechen ein hoher Bargeldbedarf, etwa zur Auszahlung von Miterben oder zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten, oder der Wunsch, ein Klumpenrisiko aufzulösen. In einer Erbengemeinschaft ist der Verkauf oft der einfachste Weg, um den Wert gerecht zu verteilen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Depot vergessen: Alte Freistellungsaufträge, Verlustverrechnungstöpfe oder Nebendepots werden übersehen. Fordern Sie eine vollständige Aufstellung aller Konten und Depots an.
  • Voreiliger Verkauf: Ein schneller Verkauf kann Kursgewinne unnötig steuerpflichtig machen und die günstige Übertragung des Bestands verspielen.
  • Alleingänge in der Erbengemeinschaft: Einzelne Miterben dürfen nicht eigenmächtig verkaufen, das führt zu Streit und Haftung.
  • Stichtagswert nicht dokumentiert: Ohne saubere Bewertung zum Todestag wird die Steuererklärung schwierig.

Fazit

Ein geerbtes Wertpapierdepot ist mehr als eine Zahl auf dem Kontoauszug: Es will bewertet, nachgewiesen, übertragen und steuerlich richtig eingeordnet werden. Wer den Depotübertrag statt eines vorschnellen Verkaufs wählt, den Stichtagswert dokumentiert und beide Steuerebenen kennt, vermeidet teure Fehler. Bei größeren Depots oder einer Erbengemeinschaft sollten Sie die Bank, das Nachlassgericht und einen Steuerberater frühzeitig einbinden, so bleibt die Abwicklung geordnet und diskret.

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