Ein entfernter Verwandter stirbt, und Sie erfahren es erst Monate später durch einen Brief. Oder ein Nachlassgericht meldet sich, weil jemand Vermögen hinterlassen hat und keine nahen Angehörigen bekannt sind. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Woher weiß man eigentlich, dass man geerbt hat, und wer sucht die rechtmäßigen Erben, wenn niemand von selbst auftaucht? Genau darum geht es bei der Erbenermittlung.
Wer wird nach einem Todesfall informiert und wer nicht
Ob Sie automatisch benachrichtigt werden, hängt stark davon ab, ob ein Testament existiert. Wurde ein Testament oder Erbvertrag beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung gegeben, eröffnet das Gericht es nach dem Tod und informiert die darin genannten Beteiligten. Diese Benachrichtigungspflicht regelt § 348 FamFG. Sie erhalten dann in der Regel Post vom Amtsgericht mit einer Kopie und dem Eröffnungsprotokoll.
Anders sieht es bei der gesetzlichen Erbfolge aus, also wenn es kein Testament gibt. Dann gibt es keine feste Liste von Bedachten, und niemand meldet sich zwangsläufig bei Ihnen. Nahe Angehörige erfahren vom Erbfall meist ohnehin über die Familie. Schwieriger wird es bei entfernteren Verwandten, bei zerstrittenen Familien oder wenn der Verstorbene zurückgezogen lebte. Hier müssen Sie unter Umständen selbst aktiv werden.
Wenn die Erben unbekannt sind: die amtliche Ermittlung
Hinterlässt jemand Vermögen, aber es ist unklar, wer erbt, bleibt der Nachlass nicht einfach liegen. Das Nachlassgericht kann eine Nachlasspflegschaft anordnen. Ein gerichtlich bestellter Nachlasspfleger sichert das Vermögen und hat unter anderem die Aufgabe, die unbekannten Erben zu ermitteln. Er wertet Unterlagen aus, fragt bei Meldebehörden und Standesämtern an und rekonstruiert so die Verwandtschaft.
Für die eigentlichen Erben ist das ein wichtiger Punkt: Diese amtliche Ermittlung kostet Sie nicht direkt etwas. Die Vergütung des Nachlasspflegers und die Auslagen werden aus dem Nachlass bezahlt, nicht aus Ihrer eigenen Tasche. Erst wenn nach gründlicher Suche wirklich kein Erbe gefunden wird oder alle das Erbe ausschlagen, erbt am Ende der Staat. Der Fiskus ist nach § 1936 BGB gesetzlicher Erbe, wenn keine anderen Erben vorhanden sind.
Gewerbliche Erbenermittler und das Erfolgshonorar
Neben der amtlichen Suche gibt es private, gewerbliche Erbenermittler. Das sind spezialisierte Firmen, die mit Stammbaumforschung Geld verdienen. Sie recherchieren in Archiven, alten Kirchenbüchern, Standesamtsunterlagen und Meldedaten und finden so oft Erben, die selbst gar nicht wussten, dass ein entfernter Verwandter etwas hinterlassen hat.
Das kann für Sie durchaus positiv sein, denn ohne diese Firmen hätten manche Menschen von ihrem Erbe nie erfahren. Es gibt aber eine Besonderheit, die Sie kennen sollten. Ein typischer Ablauf sieht so aus: Der Ermittler schreibt Sie an und teilt mit, dass Sie mutmaßlich Anspruch auf einen Nachlass haben, nennt aber den Namen des Verstorbenen und die genauen Details zunächst nicht. Erst wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, erfahren Sie, um wen und um welchen Nachlass es geht.
Diese Firmen arbeiten fast immer auf Erfolgshonorar. Das bedeutet, sie bekommen einen prozentualen Anteil des Erbes, meist grob in der Größenordnung von rund einem Fünftel bis zu einem Drittel des Nachlasswerts. Die genaue Höhe ist Verhandlungssache und je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Fällt die Suche ins Leere, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Erben Sie aber, kann der Anteil erheblich sein.
Deshalb der wichtigste Rat: Unterschreiben Sie einen solchen Vertrag nicht unter Zeitdruck. Prüfen Sie in Ruhe, welchen Prozentsatz die Firma verlangt und was genau abgedeckt ist. Lassen Sie den Vertrag im Zweifel von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale ansehen. In vielen Fällen können Sie mit ein paar gezielten Anfragen beim Nachlassgericht und beim Standesamt auch selbst herausfinden, worum es geht, und sparen sich damit einen hohen Anteil.
Selbst herausfinden, ob ein Erbfall Sie betrifft
Sie müssen nicht abwarten, bis sich jemand meldet. Vermuten Sie, dass ein Verwandter verstorben ist und Sie erben könnten, gibt es mehrere Wege:
- Fragen Sie beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen nach, ob ein Verfahren läuft und ob ein Testament eröffnet wurde.
- Über das Standesamt und die Personenstandsregister lassen sich Verwandtschaftsverhältnisse und Sterbefälle belegen, etwa mit Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.
- Die Meldebehörde kann bei berechtigtem Interesse Auskünfte zu An- und Abmeldungen geben.
- Prüfen Sie über das Zentrale Testamentsregister, ob eine Verfügung hinterlegt ist. Das läuft in der Praxis meist über das Gericht.
Diese Recherche kostet Geduld, ist aber deutlich günstiger als ein hoher Anteil an einen Ermittler.
Warum die Frist bei später Kenntnis so wichtig ist
Gerade wenn Sie erst spät von einem Erbe erfahren, ist ein Detail entscheidend. Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen, beträgt sechs Wochen. Sie beginnt aber nicht mit dem Tod, sondern erst, wenn Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung zum Erben Kenntnis erlangen (§ 1944 BGB). Wer also durch einen Ermittler oder das Gericht überhaupt erst spät erfährt, dass er erbt, verliert dadurch nicht automatisch seine Rechte.
Das ist besonders relevant, weil Sie mit einem Erbe auch Schulden übernehmen können. Ein Nachlass kann überschuldet sein. Bevor Sie also einen Erbenermittler-Vertrag unterschreiben oder das Erbe annehmen, sollten Sie sich einen Überblick über das verschaffen, was tatsächlich hinterlassen wurde. Verschafft Ihnen der Ermittler die nötigen Informationen erst nach Vertragsschluss, prüfen Sie in Ruhe, ob sich das Erbe überhaupt lohnt.
Der praktische Blick: Nachlass sichten und ordnen
Steht fest, dass Sie erben, folgt der praktische Teil. Wohnung oder Haus des Verstorbenen müssen gesichtet, Unterlagen zusammengetragen und der Hausrat geordnet werden. Wer als spät ermittelter oder auswärtiger Erbe plötzlich vor einem vollen Haushalt steht, ist meist froh über Unterstützung bei einer diskreten, geordneten Abwicklung. Wir helfen Ihnen im Raum Essen, Düsseldorf, Bochum und in ganz NRW dabei, den Nachlass zu sichten, Wertgegenstände und Dokumente zu sichern und die Räumung würdevoll aus einer Hand zu erledigen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrer konkreten Erbenstellung, zu Fristen oder zu einem Ermittlervertrag wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht oder an einen Fachanwalt für Erbrecht.
Mehr zum Thema: Erbfallkostenpauschale: Beerdigungskosten von der Steuer absetzen