Nach einem Todesfall stehen Angehörige oft vor einer verschlossenen Metalltür in der Bankfiliale und wissen: Dort liegt etwas, aber niemand kommt heran. Ein Bankschließfach ist kein Konto, sondern ein gemieteter Verwahrraum. Die Bank kennt den Inhalt nicht, sie vermietet nur den Platz. Genau deshalb gelten für den Zugang eigene Regeln, die sich vom Zugriff auf ein Girokonto deutlich unterscheiden.
Warum das Schließfach ein Sonderfall ist
Das Girokonto der verstorbenen Person wird von der Bank für eigenmächtige Verfügungen gesperrt, sobald sie vom Tod erfährt. Beim Schließfach ist die Ausgangslage anders: Die Bank weiß nicht, ob dort Schmuck, Bargeld, Urkunden, Sparbücher oder gar das Testament liegen. Sie muss aber sicherstellen, dass nur wirklich berechtigte Personen das Fach öffnen. Der Mietvertrag über das Fach endet nicht mit dem Tod, er geht auf die Erben über und läuft weiter, samt Gebühr, die weiter abgebucht wird.
Wer darf an das Fach? Drei Konstellationen
1. Vollmacht über den Tod hinaus
Der bequemste Weg ist eine sogenannte transmortale oder postmortale Vollmacht, also eine Bankvollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt. Wer eine solche Vollmacht besitzt, kann das Schließfach in der Regel ohne Erbschein öffnen. Die Bank prüft die Vollmacht und den Ausweis der bevollmächtigten Person. Wichtig: Eine reine Konto- oder Depotvollmacht deckt nicht automatisch das Schließfach ab. Häufig ist der Fachzugang gesondert geregelt, teils steht in den Unterlagen, wer neben dem Mieter zutrittsberechtigt ist.
2. Legitimation als Erbe ohne Vollmacht
Fehlt eine gültige Vollmacht, müssen sich die Erben legitimieren. Anerkannt werden vor allem der Erbschein oder ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Ein privates, handschriftliches Testament allein reicht der Bank meist nicht als Nachweis. Der Erbschein kostet Gebühren, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten, hier gibt es keinen pauschalen Festbetrag. Wie hoch die Gebühr ausfällt, klären Sie am besten direkt beim Nachlassgericht.
3. Die Erbengemeinschaft
Sind mehrere Personen Erben, gehört das Schließfach allen gemeinsam. Öffnen und Ausräumen dürfen sie nur zusammen. In der Praxis heißt das: Entweder erscheinen alle Miterben gemeinsam zum Termin, oder sie bevollmächtigen eine Person schriftlich, das Fach in ihrem Namen zu öffnen und den Inhalt aufzunehmen. Geht einer im Alleingang vor und nimmt Wertsachen an sich, kann das zu Streit und Ausgleichsansprüchen unter den Miterben führen.
Wie der Öffnungstermin abläuft
Viele Banken öffnen ein Nachlass-Schließfach nicht einfach kommentarlos. Üblich ist ein Termin, bei dem ein Bankmitarbeiter als Zeuge dabei ist und der Inhalt in einem Verzeichnis festgehalten wird. Dieses Inventar schützt alle Beteiligten: die Bank, die einzelnen Erben und später auch das Finanzamt. Bringen Sie zum Termin mit:
- Sterbeurkunde
- Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll) oder die Vollmacht über den Tod hinaus
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- bei mehreren Erben die Vollmachten der nicht anwesenden Miterben
Notieren Sie sich selbst, was Sie entnehmen. Fotos vom geöffneten Fach und vom Inhalt sind sinnvoll, gerade in Erbengemeinschaften, in denen später gefragt wird, was tatsächlich drin lag.
Der Inhalt gehört zum Nachlass
Alles, was im Fach liegt, ist Teil des Nachlasses und damit erbschaftsteuerlich relevant. Für die Bewertung zählt der Wert am Todestag (Stichtagsprinzip). Finden sich Bargeld, Schmuck, Goldmünzen oder Wertpapiere, sollten Sie diese im Nachlassverzeichnis erfassen. Banken sind gegenüber dem Finanzamt anzeigepflichtig, wenn eine verstorbene Person ein Schließfach oder Vermögen bei ihnen hatte (Anzeigepflicht der Kreditinstitute nach dem Erbschaftsteuergesetz). Verschweigen führt also nicht ans Ziel, sondern kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Ob am Ende überhaupt Erbschaftsteuer anfällt, hängt von den persönlichen Freibeträgen ab, die je nach Verwandtschaftsgrad im Bereich mehrerer Hunderttausend Euro liegen können. Die genaue Einordnung übernimmt das Finanzamt oder ein Steuerberater.
Sonderfall: Das Testament liegt im Schließfach
Ein häufiger Praxisfehler zeigt sich hier besonders deutlich. Manche Menschen bewahren ihr Testament im Bankschließfach auf, doch um an das Fach zu kommen, brauchen die Erben oft genau den Erbnachweis, den erst das Testament liefern soll. Dieser Kreislauf verzögert alles. Wenn Sie zu Lebzeiten vorsorgen, ist die amtliche Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht der sichere Weg, denn das Testament wird nach dem Tod automatisch eröffnet. Wird ein Testament dennoch im Fach gefunden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern, statt es zu behalten oder zu vernichten.
Nach dem Ausräumen: Fach kündigen
Ist das Schließfach geleert, sollten die Erben den Mietvertrag kündigen. Sonst laufen die Gebühren weiter und werden vom Nachlasskonto oder von den Erben eingefordert. Die Kündigung übernimmt in der Erbengemeinschaft sinnvollerweise wieder die bevollmächtigte Person oder alle gemeinsam. Klären Sie bei der Bank auch, ob noch Schlüssel zurückzugeben sind, denn für einen verlorenen Fachschlüssel oder ein gewaltsames Öffnen können Zusatzkosten entstehen.
Kurz gefasst
- Das Schließfach ist ein gemieteter Raum, kein Konto. Der Zugang braucht einen eigenen Nachweis.
- Eine Vollmacht über den Tod hinaus erspart den Erbschein, sonst zählt Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
- In der Erbengemeinschaft wird nur gemeinsam geöffnet, am besten mit Zeugen und schriftlichem Inhaltsverzeichnis.
- Der Inhalt gehört zum Nachlass und ist steuerlich am Todestag zu bewerten.
- Kündigen Sie das Fach nach dem Leeren, damit keine Gebühren weiterlaufen.
Wer eine geerbte Wohnung oder ein Haus ausräumt und dabei auf Sparbücher, Schließfachschlüssel oder unklare Bankunterlagen stößt, sollte diese sichern und getrennt vom übrigen Hausrat aufbewahren, bevor die eigentliche Haushaltsauflösung beginnt. So geht bei der Räumung nichts verloren, das noch für den Nachlass und die Erben wichtig ist.
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