Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er heute mehr als Wohnung, Konten und Papiere: E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Netzwerken, Cloud-Speicher, Streaming-Abos, Online-Shops und manchmal auch Kryptowährungen. Dieser digitale Nachlass wird bei der Nachlassabwicklung oft übersehen, mit spürbaren Folgen: laufende Abbuchungen, ungekündigte Verträge und Konten, die offen für Missbrauch bleiben. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und zeigt, wie Erben und Angehörige geordnet vorgehen.

Was zählt zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören alle Daten, Konten und Vertragsverhältnisse des Verstorbenen im Internet und auf seinen Geräten. Typischerweise sind das:

  • Kommunikation: E-Mail-Postfächer, Messenger, Adressbücher
  • Soziale Netzwerke: Profile in sozialen Medien, Foren, berufliche Netzwerke
  • Verträge & Abos: Streaming, Cloud-Speicher, Software-Abos, Partnerbörsen, Hosting- und Domainverträge, Mobilfunk
  • Finanzen: Online-Banking, Bezahldienste, Kundenkonten in Online-Shops, digitale Wallets und Kryptowährungen
  • Gespeicherte Daten: Fotos und Dokumente in Clouds, Daten auf Smartphone, Laptop und externen Speichern

Wer darf auf die Konten zugreifen? Die Rechtslage

Grundsätzlich gilt: Der digitale Nachlass geht genauso auf die Erben über wie der analoge. Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem vielbeachteten Verfahren zu einem Konto in einem sozialen Netzwerk klargestellt, dass Nutzungsverträge vererblich sind und die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) in die Position des Verstorbenen eintreten. Ein E-Mail- oder Social-Media-Vertrag wird also rechtlich behandelt wie ein Brief- oder Tagebuchnachlass.

Für die Praxis heißt das: Erben müssen keine Passwörter „knacken“. Sie können sich gegenüber den Anbietern als Rechtsnachfolger ausweisen, meist mit Sterbeurkunde und einem Nachweis der Erbenstellung (Erbschein oder eröffnetes Testament mit gerichtlichem Protokoll). Anbieter sind dann verpflichtet, Zugang oder die hinterlegten Inhalte bereitzustellen. In der Realität verweisen viele Plattformen zunächst auf eigene Formulare, Gedenkzustände oder Löschverfahren, hier hilft es, hartnäckig und schriftlich unter Verweis auf die Rechtslage vorzugehen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Nachlässen, Streit unter Miterben oder schwierigen Anbietern lohnt anwaltlicher Rat.

Warum Sie den digitalen Nachlass nicht ignorieren sollten

Kostenfalle laufende Abos

Streaming, Cloud, Software oder Partnerbörsen buchen weiter ab, bis jemand aktiv kündigt, teils über den Tod hinaus für Monate. Als Erbe treten Sie in diese Verträge ein und haften auch für die laufenden Kosten. Je früher Sie einen Überblick haben, desto weniger Geld läuft ins Leere.

Schutz vor Missbrauch

Ein offenes E-Mail-Konto ist der Generalschlüssel: Über „Passwort vergessen“ lassen sich damit viele andere Zugänge zurücksetzen. Nicht gelöschte oder gekaperte Profile werden für Identitätsdiebstahl oder betrügerische Nachrichten an Kontakte missbraucht. Das Sichern und, wo gewünscht, Löschen der Konten ist deshalb auch ein Schutz für Angehörige.

In 5 Schritten vorgehen, für Erben und Angehörige

  • 1. Zugänge und Geräte sichern: Smartphone, Laptop, Tablet und Notizzettel an einen sicheren Ort. Prüfen Sie, ob ein Passwortmanager, ein Notizbuch mit Zugangsdaten oder eine hinterlegte Vollmacht existiert.
  • 2. Konten identifizieren: Werten Sie Kontoauszüge und das E-Mail-Postfach systematisch aus, wiederkehrende Abbuchungen und Bestätigungsmails führen zu Abos, Shops und Diensten.
  • 3. Anbieter kontaktieren: Melden Sie den Todesfall schriftlich, legen Sie Sterbeurkunde und Erbnachweis bei und fordern Sie Zugang, Kündigung oder Löschung. Nutzen Sie, wo vorhanden, die offiziellen Nachlass-Formulare der Anbieter.
  • 4. Verträge kündigen und Kosten stoppen: Kündigen Sie überflüssige Abos, sichern Sie vorher wichtige Daten (z. B. Familienfotos aus der Cloud), und lassen Sie Bezahldienste sperren.
  • 5. Daten sichern, dann löschen: Entscheiden Sie bewusst, welche Erinnerungen aufbewahrt werden, und veranlassen Sie danach, je nach Wunsch, Löschung oder einen Gedenkzustand für Profile.

Löschen oder erhalten? Der Gedenkzustand

Viele soziale Netzwerke bieten an, ein Profil in einen Gedenkzustand zu versetzen, statt es zu löschen. Das Profil bleibt dann als Erinnerungsseite bestehen, wird aber gegen Anmeldungen gesperrt. Ob das gewünscht ist, entscheiden Sie im Sinne des Verstorbenen und im Kreis der Angehörigen. Wichtig: Ein Gedenkzustand ersetzt nicht die Kündigung kostenpflichtiger Verträge, das sind zwei getrennte Vorgänge.

Selbst vorsorgen, der beste Zeitpunkt ist jetzt

Wer Angehörigen die spätere Arbeit erleichtern will, regelt den digitalen Nachlass zu Lebzeiten:

  • Konten auflisten: Erstellen Sie eine Übersicht Ihrer wichtigen Dienste, ohne die Passwörter direkt ins Testament zu schreiben, denn dieses kann bei Gericht von mehreren Personen eingesehen werden.
  • Passwortmanager nutzen: Ein Passwortmanager mit hinterlegtem Notfallkontakt bündelt Zugänge sicher an einer Stelle.
  • Vollmacht über den Tod hinaus: Eine Vollmacht, die ausdrücklich auch den digitalen Nachlass umfasst und über den Tod hinaus gilt, ermöglicht einer Vertrauensperson schnelles Handeln.
  • Wünsche festhalten: Notieren Sie, welche Konten gelöscht und welche erhalten werden sollen.
  • Ort mitteilen: Sagen Sie einer Vertrauensperson, wo diese Unterlagen liegen, die beste Liste nützt nichts, wenn niemand sie findet.

Häufige Fehler

  • Geräte und Zettel im Zuge der Wohnungsauflösung entsorgen, bevor Zugangsdaten gesichert sind
  • Abos vergessen, weil nur an E-Mail und Social Media gedacht wird
  • Passwörter direkt ins Testament schreiben
  • Konten überstürzt löschen, bevor Fotos und wichtige Dokumente gesichert sind
  • Den digitalen Nachlass gar nicht anfassen, und Monate später Abbuchungen entdecken

Der digitale Nachlass ist damit ein fester Teil einer sauberen Nachlassabwicklung, neben Wohnungsauflösung, Behördengängen und der geerbten Immobilie. Wer ihn früh mitdenkt, spart Geld, schützt vor Missbrauch und bewahrt zugleich das digitale Andenken. Wenn Sie den Nachlass diskret und aus einer Hand abwickeln lassen möchten, unterstützen wir Sie im Raum Essen, Düsseldorf und Bochum sowie in ganz NRW, von der Sichtung über die Haushaltsauflösung bis zur geordneten Übergabe.

Passend dazu: Testamentseröffnung: Ablauf, Fristen und Kosten

Wie Sie den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten vorbereiten, mit Vollmacht, Passwortmanager und Notfallordner –, zeigt der Ratgeber Digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln.