Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung, nach einem Todesfall müssen Angehörige entscheiden, wie die Beisetzung erfolgen soll. Oft gibt der Wille der verstorbenen Person die Richtung vor; fehlt eine Verfügung, wählen die Angehörigen. Dieser Ratgeber stellt die gängigen Bestattungsarten mit ihren Besonderheiten und ihren ungefähren Kosten vor. Er ist Teil des Leitfadens Was tun im Todesfall und ersetzt keine Beratung durch Bestatter oder Friedhofsverwaltung.

Alle Preise sind grobe Größenordnungen und schwanken je nach Region, Friedhof und Umfang stark. Verbindliche Angebote erhalten Sie beim Bestatter und bei der Friedhofsverwaltung. Eine ausführliche Kostenaufstellung und mögliche Beihilfen finden Sie unter Bestattungskosten & Sozialbestattung.

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg auf einem Friedhof beigesetzt. In Nordrhein-Westfalen darf sie frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen und muss innerhalb von zehn Tagen stattfinden (§ 13 BestG NRW). Zur Wahl stehen meist ein Reihengrab (der Reihe nach vergeben, feste Ruhezeit) oder ein Wahlgrab (Lage frei wählbar, verlängerbar, auch als Familiengrab). Die Erdbestattung ist häufig die teuerste Variante, weil Sarg, Grabstelle, Grabstein, Bepflanzung und laufende Grabpflege zusammenkommen. Die Gesamtkosten liegen oft in der Größenordnung von rund 5.000 bis 9.000 Euro und mehr. In Nordrhein-Westfalen besteht für die Erdbestattung grundsätzlich Sargpflicht; nur in eng begrenzten Ausnahmen, etwa aus religiösen Gründen, ist eine sarglose Bestattung möglich. Die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab wirkt sich nicht nur auf den Preis aus, sondern auch darauf, ob das Grab später als Familiengrab weitergenutzt werden kann.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam eingeäschert; die Asche kommt in eine Urne. Vor der Einäscherung ist eine zweite, amtsärztliche Leichenschau vorgeschrieben. Die Urne muss in Nordrhein-Westfalen innerhalb von sechs Wochen beigesetzt werden, etwa in einem Urnenreihen- oder Urnenwahlgrab, in einer Urnenwand (Kolumbarium) oder in einer Rasengemeinschaftsanlage. Die Feuerbestattung ist meist günstiger als die Erdbestattung; die Gesamtkosten bewegen sich häufig in der Größenordnung von rund 3.000 bis 7.000 Euro. Sie ist zugleich Voraussetzung für See- und Baumbestattung.

Seebestattung

Die Seebestattung setzt eine vorherige Einäscherung voraus. Die Asche wird in einer wasserlöslichen Urne in einem dafür freigegebenen Seegebiet, meist in Nord- oder Ostsee, beigesetzt. Angehörige können bei der Beisetzungsfahrt an Bord sein oder sie einer Reederei überlassen. Da Grabstelle, Grabstein und Grabpflege entfallen, ist die Seebestattung vergleichsweise günstig; ihre Kosten liegen oft in der Größenordnung von rund 1.500 bis 3.500 Euro zuzüglich der Einäscherung.

Baumbestattung

Bei der Baumbestattung wird die Urne an den Wurzeln eines Baumes in einem ausgewiesenen Bestattungswald, etwa unter Namen wie FriedWald oder RuheForst, beigesetzt. Auch hier ist eine Einäscherung Voraussetzung. Die Natur ersetzt Grabstein und aufwändige Pflege, was die laufenden Kosten senkt. Für Baumplatz und Beisetzung fallen häufig Beträge in der Größenordnung von rund 2.000 bis 5.000 Euro an, je nach Wald und gewähltem Platz (Einzel- oder Gemeinschaftsbaum).

Weitere Bestattungsformen

Daneben gibt es die anonyme oder halbanonyme Bestattung auf einer Gemeinschaftsfläche ohne oder mit kleiner Namenskennzeichnung; sie ist günstig, lässt aber kaum individuelle Trauerorte zu. Manche Friedhöfe bieten pflegefreie Rasen- oder Gemeinschaftsgräber an. Weitergehende Formen wie die Aufbewahrung der Asche zu Hause sind in Deutschland wegen des Friedhofszwangs grundsätzlich nicht zulässig; Bestattungswälder und freigegebene Seegebiete sind ausdrücklich geregelte Ausnahmen.

Grabarten und Ruhezeiten

Unabhängig von der Bestattungsart bestimmt die Grabart die laufenden Kosten und Pflichten. Reihengräber werden für die gesetzliche Ruhezeit vergeben und nicht verlängert; Wahlgräber lassen sich verlängern und für mehrere Personen nutzen. Die Ruhezeit richtet sich nach der Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune und liegt meist bei rund 20 bis 30 Jahren. Für die Wahl der passenden Grabart lohnt der direkte Kontakt zur Friedhofsverwaltung.

Die passende Bestattungsart wählen

Ausschlaggebend ist zuerst der Wille der verstorbenen Person. Lag eine Bestattungsvorsorge vor, sind Bestattungsart und häufig auch die Finanzierung bereits festgelegt, das entlastet die Angehörigen erheblich. Fehlt eine Verfügung, entscheiden die bestattungspflichtigen Angehörigen. Wägen Sie zwischen persönlichem Bezug (fester Trauerort, Familiengrab) und Aufwand (Pflege, laufende Kosten) ab. Wie Sie die Auswahl und die ersten Absprachen mit dem Bestatter angehen, steht unter Die ersten 48 Stunden nach dem Tod; die anschließende Trauerfeier lässt sich mit jeder Bestattungsart verbinden. Formalitäten wie Sterbeurkunde und Anmeldung regeln Sie parallel über die Behördengänge.

Folgekosten: Grabpflege, Grabmal und Verlängerung

Die Kosten einer Bestattung enden nicht mit der Beisetzung. Bei Erd- und Urnenwahlgräbern kommen ein Grabmal oder Grabstein, die Bepflanzung und die laufende Grabpflege über viele Jahre hinzu, Posten, die in der Summe den eigentlichen Bestattungspreis übersteigen können. Wer diese Belastung vermeiden möchte, wählt eine pflegefreie Variante: Rasengräber, Gemeinschaftsanlagen sowie See- und Baumbestattungen kommen ohne individuelle Grabpflege aus. Läuft die Ruhezeit eines Wahlgrabs ab, lässt es sich gegen erneute Gebühr verlängern; bei einem Reihengrab endet das Nutzungsrecht dagegen mit Ablauf der Ruhezeit.

Überlegen Sie schon bei der Wahl der Bestattungsart, wer die Grabpflege künftig übernehmen kann und will, das ist besonders wichtig, wenn Angehörige weit entfernt wohnen. Eine professionelle Grabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei ist möglich, verursacht aber zusätzliche jährliche Kosten, die sich über die gesamte Ruhezeit summieren. Manche Menschen regeln die Grabpflege bereits zu Lebzeiten über einen Dauergrabpflegevertrag. Rechnen Sie die Folgekosten von Anfang an in Ihre Entscheidung ein, damit die zunächst günstig erscheinende Grabart nicht später zur dauerhaften Belastung wird. Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen und welche Hilfen es gibt, vertieft der Beitrag Bestattungskosten & Sozialbestattung.

Häufige Fragen zu den Bestattungsarten

Welche Bestattungsart ist am günstigsten?

In der Regel sind See- und anonyme Bestattungen am günstigsten, weil Grabstein und Grabpflege entfallen. Die Feuerbestattung ist meist günstiger als die Erdbestattung. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Friedhof, Region und gewähltem Umfang ab.

Muss vor einer Feuerbestattung etwas Besonderes beachtet werden?

Ja. Vor der Einäscherung ist eine zweite, amtsärztliche Leichenschau vorgeschrieben. Zudem muss die Urne in Nordrhein-Westfalen innerhalb von sechs Wochen beigesetzt werden. See- und Baumbestattung setzen ebenfalls eine Einäscherung voraus.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

In Deutschland gilt grundsätzlich der Friedhofszwang, die Asche muss also an einem zugelassenen Ort beigesetzt werden. Bestattungswälder und freigegebene Seegebiete sind geregelte Ausnahmen. Eine dauerhafte Aufbewahrung zu Hause ist regelmäßig nicht erlaubt.

Wie lange bleibt ein Grab bestehen?

Die Ruhezeit richtet sich nach der Friedhofssatzung der Kommune und beträgt meist etwa 20 bis 30 Jahre. Reihengräber enden mit Ablauf der Ruhezeit, Wahlgräber lassen sich gegen Gebühr verlängern.

Fazit

Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattung unterscheiden sich in Ablauf, gestalterischen Möglichkeiten und Kosten deutlich. Die Feuerbestattung ist heute die häufigste Wahl und Grundlage vieler naturnaher Formen. Orientieren Sie sich zuerst am Willen der verstorbenen Person, dann an Aufwand und Budget, und holen Sie verbindliche Zahlen beim Bestatter und der Friedhofsverwaltung ein. Wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Hilfen es gibt, lesen Sie unter Bestattungskosten, Sterbegeld & Sozialbestattung.