Die Stunden direkt nach einem Todesfall sind für Angehörige besonders belastend. Gleichzeitig sind einige wenige Dinge zeitnah zu erledigen. Dieser Ratgeber führt durch die ersten rund 48 Stunden: von der ärztlichen Leichenschau über den Bestatter bis zu den Dokumenten, die Sie bereitlegen sollten. Er ist Teil des Leitfadens Was tun im Todesfall und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wichtig vorab: Bei einem erwarteten, natürlichen Tod besteht keine Minuten-Hektik. Nehmen Sie sich Zeit, Abschied zu nehmen. Die eigentlichen Formalitäten, Standesamt, Behörden, Kündigungen, haben Tage bis Wochen Zeit und sind unter Sterbeurkunde & Behördengänge beschrieben.

Schritt 1: Arzt verständigen und Tod feststellen lassen

Der erste und wichtigste Schritt ist die ärztliche Leichenschau. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die Todesbescheinigung, den Totenschein, ausstellen. Ohne dieses Dokument kann weder der Bestatter überführen noch das Standesamt tätig werden.

  • Zu Hause, bei absehbarem Tod: Rufen Sie den Hausarzt, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.
  • Bei einem plötzlichen Notfall: Wählen Sie den Notruf 112; der Rettungsdienst entscheidet über Wiederbelebung und Todesfeststellung.
  • Im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim: Das Personal verständigt den Arzt und informiert Sie über das weitere Vorgehen.

Stellt der Arzt eine ungeklärte oder nicht natürliche Todesart fest, wird die Polizei eingeschaltet, das ist ein normaler Vorgang und kein Verdacht gegen die Angehörigen.

Schritt 2: Wichtige Dokumente heraussuchen

Für die nächsten Schritte benötigen Bestatter und Standesamt mehrere Unterlagen. Legen Sie möglichst früh zusammen:

  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde sowie, je nach Familienstand, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Krankenversicherungskarte und Rentenversicherungsnummer
  • vorhandene Verträge zur Bestattungsvorsorge oder eine Sterbegeldversicherung
  • ein etwaiges Testament

Ein aufgefundenes Testament dürfen Sie zwar lesen, es muss aber unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden; die amtliche Testamentseröffnung erfolgt dort. Öffnen oder gar verändern Sie ein verschlossenes Testament nicht selbst.

Schritt 3: Nahe Angehörige und Arbeitgeber informieren

Informieren Sie die engsten Angehörigen und, sofern die verstorbene Person berufstätig war, den Arbeitgeber. Auch ein eventueller Pflegedienst, das Pflegeheim oder betreuende Personen sollten Bescheid wissen. Alle weiteren Meldungen an Versicherungen, Rente und Verträge haben Zeit und werden später gebündelt erledigt. Scheuen Sie sich nicht, selbst Unterstützung anzunehmen: In der ersten Zeit kann die Notfallseelsorge oder der Hausarzt eine wichtige Stütze sein, und Freunde oder Nachbarn übernehmen erfahrungsgemäß gern konkrete Aufgaben wie Telefonate, Botengänge oder die Betreuung von Kindern.

Schritt 4: Bestatter auswählen und beauftragen

Sobald der Totenschein vorliegt, beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen. Der Bestatter überführt die verstorbene Person, berät zur Bestattungsart und übernimmt auf Wunsch nahezu alle Formalitäten. Sie sind nicht verpflichtet, den erstbesten oder den vom Krankenhaus empfohlenen Anbieter zu nehmen. Holen Sie, soweit es die Situation zulässt, mehr als ein Angebot ein und lassen Sie sich die Leistungen schriftlich aufschlüsseln. Welche Bestattungsformen infrage kommen und was sie ungefähr kosten, lesen Sie unter Bestattungsarten im Überblick.

Was der Bestatter für Sie übernimmt

Ein seriöser Bestatter entlastet die Angehörigen spürbar. Üblicherweise übernimmt er die Überführung, die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunden, die Organisation von Sarg oder Urne, die Abstimmung mit dem Friedhof oder Krematorium sowie die Vorbereitung der Trauerfeier. Klären Sie früh, welche Aufgaben Sie selbst erledigen möchten und welche der Bestatter übernimmt.

Erste Weichen für die Trauerfeier

Schon in den ersten Tagen fallen Grundentscheidungen zur Trauerfeier an: kirchlich oder frei, Ort, ungefährer Termin und der Kreis der einzuladenden Personen. Details lassen sich später festlegen; wie Sie die Feier planen, steht unter Trauerfeier organisieren.

Was in den ersten 48 Stunden noch nicht dringt

Vieles kann warten, und sollte es auch, damit keine Fehler aus der Eile entstehen. Verträge kündigen, Konten regeln oder die Wohnung auflösen hat Zeit. Für den Zugriff auf Konten und die spätere Abwicklung ist eine Kontovollmacht über den Tod hinaus hilfreich; Details dazu und zu den Kosten finden Sie unter Bestattungskosten & Sozialbestattung. Bewahren Sie in dieser Phase vor allem eines: Ruhe.

Sonderfälle: unerwarteter Tod, Ausland und Organspende

Nicht jeder Todesfall verläuft wie erwartet, und einige Situationen ändern den Ablauf spürbar. Stirbt ein Mensch plötzlich und ohne vorherige Erkrankung, etwa durch einen Unfall –, vermerkt der Arzt in der Todesbescheinigung eine ungeklärte oder nicht natürliche Todesart. Dann schaltet sich die Polizei ein, und der Leichnam wird zunächst nicht zur Bestattung freigegeben. Das verzögert die Beisetzung, ist aber ein reiner Routinevorgang und kein Verdacht gegen die Angehörigen. Verstirbt eine Person im Ausland, organisiert ein darauf spezialisierter Bestatter die Überführung nach Deutschland samt aller Dokumente, darunter ein sogenannter Leichenpass; dieser Vorgang kann mehrere Tage in Anspruch nehmen und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Hatte die verstorbene Person einer Organ- oder Gewebespende zugestimmt, erkennbar an einem Organspendeausweis oder einer entsprechenden Verfügung –, ist dies zeitkritisch und wird bereits in der Klinik berücksichtigt. Prüfen Sie außerdem früh, ob eine Bestattungsvorsorge oder ein Bestattungsvorsorgevertrag besteht: Darin sind Bestatter, Bestattungsart und häufig auch die Finanzierung bereits festgelegt, was Ihnen viele Entscheidungen abnimmt. Diese Sonderfälle sind selten, doch wer sie kennt, gerät nicht unnötig in Not, wenn der gewohnte Ablauf einmal nicht greift.

Checkliste: die ersten 48 Stunden

  • Arzt zur Leichenschau rufen, Totenschein ausstellen lassen
  • Wichtige Dokumente heraussuchen (Ausweis, Personenstandsurkunden, Versicherungen)
  • Nahe Angehörige und Arbeitgeber informieren
  • Prüfen, ob eine Bestattungsvorsorge oder Sterbegeldversicherung besteht
  • Bestatter auswählen und beauftragen
  • Grundentscheidungen zu Bestattungsart und Trauerfeier treffen
  • Ein etwaiges Testament zum Nachlassgericht bringen

Häufige Fragen zu den ersten Schritten

Muss ich sofort einen Bestatter rufen?

Nein. Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Erst danach wird der Bestatter beauftragt. Bei einem natürlichen, erwarteten Tod haben Sie dafür genügend Zeit und können in Ruhe ein Unternehmen auswählen.

Darf ich die verstorbene Person zu Hause aufbahren?

In Nordrhein-Westfalen darf ein Verstorbener nach der Leichenschau für eine begrenzte Zeit zu Hause verbleiben, bevor die Überführung erfolgt. Sprechen Sie den zeitlichen Rahmen mit dem Bestatter ab; er richtet sich nach den Vorgaben des Bestattungsgesetzes.

Was mache ich mit einem gefundenen Testament?

Ein Testament müssen Sie beim Nachlassgericht abliefern; dort wird es amtlich eröffnet. Sie dürfen es lesen, sollten ein verschlossenes Schriftstück aber nicht selbst öffnen oder verändern. Die Ablieferungspflicht ergibt sich aus § 2259 BGB.

Wer darf über die Bestattung entscheiden?

Maßgeblich ist der Wille der verstorbenen Person, etwa aus einer Bestattungsvorsorge. Fehlt eine Verfügung, entscheiden die bestattungspflichtigen Angehörigen in der Rangfolge des § 8 BestG NRW, zuerst der Ehegatte, dann Lebenspartner und volljährige Kinder.

Fazit

In den ersten 48 Stunden zählen nur wenige Schritte: Arzt und Totenschein, Dokumente heraussuchen, Angehörige informieren und einen Bestatter beauftragen. Alles Weitere, Standesamt, Behörden, Trauerfeier, Nachlass, folgt geordnet in den Tagen danach. Wer sich an diese Reihenfolge hält, gewinnt Ruhe und vermeidet übereilte Entscheidungen. Den vollständigen Ablauf finden Sie im Überblicksbeitrag Was tun im Todesfall.