Eine Bestattung kostet in der Regel mehrere tausend Euro, eine Belastung, die viele Angehörige unvorbereitet trifft. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten anfallen, wer sie tragen muss, ob es noch Sterbegeld gibt und wann das Sozialamt nach § 74 SGB XII einspringt. Er ist Teil des Leitfadens Was tun im Todesfall und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung im Einzelfall.
Wichtig: Bestattungspflicht und Kostentragung sind zweierlei. Wer nach § 8 BestG NRW für die Bestattung sorgen muss, ist nicht zwingend derjenige, der die Kosten am Ende endgültig trägt. Und wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat unter Umständen einen eigenen Anspruch gegenüber dem Sozialamt.
Was kostet eine Bestattung?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Blöcken zusammen, die je nach Bestattungsart und Region stark schwanken:
- Bestatterleistungen: Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Organisation und Formalitäten.
- Friedhofs- und Krematoriumsgebühren: Grabnutzung, Beisetzung, Einäscherung, festgelegt durch die kommunale Gebührensatzung.
- Grabstein, Bepflanzung und Grabpflege: vor allem bei Erd- und Wahlgräbern ein großer, oft langfristiger Posten.
- Trauerfeier: Halle, Redner, Musik, Blumen und Trauerdruck.
In der Summe bewegen sich Bestattungen häufig in der Größenordnung von rund 4.000 bis 9.000 Euro; welche Bestattungsart gewählt wird, beeinflusst den Betrag erheblich. Verbindliche Zahlen nennen Bestatter und Friedhofsverwaltung.
Wer trägt die Bestattungskosten?
Zivilrechtlich tragen die Erben die Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB), und zwar unabhängig davon, wer nach dem Bestattungsgesetz für die Bestattung sorgen musste. Reicht der Nachlass nicht aus oder ist er überschuldet, kommen nachrangig unterhaltsverpflichtete Angehörige in Betracht. Ist der Nachlass überschuldet, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen; die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht bleibt davon allerdings unberührt. Wer als Bestattungspflichtiger zahlt, ohne Erbe oder unterhaltspflichtig zu sein, kann seine Auslagen häufig aus dem Nachlass oder über § 74 SGB XII erstattet verlangen.
Gibt es noch ein Sterbegeld?
Das frühere gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Ein pauschaler Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung existiert seither nicht mehr. Es gibt aber Ausnahmen und Alternativen:
- Beamte und Beihilfeberechtigte: teils Leistungen im Sterbefall nach den jeweiligen Beihilfe- oder Versorgungsvorschriften.
- Zusatz- und Betriebsversorgung: manche Versorgungswerke oder Tarifverträge sehen ein Sterbegeld vor.
- Private Sterbegeldversicherung: eine eigenständig abgeschlossene Versicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe auszahlt, häufig Teil der Bestattungsvorsorge.
Leistungen aus Versicherungen
Prüfen Sie, welche Versicherungen im Todesfall zahlen: eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung, eine Unfallversicherung bei einem Unfalltod oder die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) bei einem Arbeits- oder Wegeunfall. Melden Sie den Todesfall zügig, da manche Verträge kurze Fristen vorsehen, das gehört zu den Behördengängen und Meldungen nach dem Todesfall. Auszahlungen aus einer Lebensversicherung mit benannter bezugsberechtigter Person fallen in der Regel nicht in den Nachlass.
Sozialbestattung nach § 74 SGB XII
Kann die zahlungspflichtige Person die Bestattung nicht finanzieren, greift die sogenannte Sozialbestattung. Der Gesetzeswortlaut ist knapp: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“ (§ 74 SGB XII). Entscheidend ist also die Zumutbarkeit: Geprüft werden Einkommen und Vermögen der verpflichteten Person nach den Maßstäben der Sozialhilfe. Übernommen werden die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung; der genaue Umfang richtet sich nach den örtlichen Vorgaben des Sozialhilfeträgers. Aufwendige Extras werden nicht ersetzt.
Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt (örtlicher Sozialhilfeträger), zuständig ist in der Regel der Sterbeort oder der letzte Wohnort. Wichtig: Der Anspruch kann auch nach der Bestattung und nach Zahlung der Rechnung geltend gemacht werden, Sie müssen also nicht auf eine vorherige Zusage warten, wenn die Fristen drängen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.
Bestattungskosten, Konto und Steuer
Die Bestattungsrechnung wird häufig direkt aus dem Guthaben der verstorbenen Person beglichen: Viele Banken zahlen sie auch bei einem ansonsten gesperrten Konto. Wie Angehörige an das Konto kommen, steht unter Bankkonto im Todesfall. Steuerlich mindern Beerdigungskosten den steuerpflichtigen Erwerb: Bei der Erbschaftsteuer wird für Bestattung, Grabmal und Nachlassregelung ohne Einzelnachweis ein Pauschbetrag von 10.300 Euro je Erbfall abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).
Kosten im Blick behalten
Ein Preisvergleich unter Bestattern ist auch im Trauerfall zulässig und sinnvoll. Lassen Sie sich Leistungen schriftlich aufschlüsseln und entscheiden Sie bewusst, was Ihnen wichtig ist. Naturnahe Formen ohne Grabstein und Grabpflege senken die Folgekosten. Direkt nach dem Sterbefall zählt aber zunächst das Wesentliche, die ersten Schritte finden Sie unter Die ersten 48 Stunden nach dem Tod.
Wenn die Kosten nicht sofort aufzubringen sind
Reicht das Guthaben auf dem Konto der verstorbenen Person nicht aus und ist das Erbe noch nicht geklärt, geraten Angehörige leicht in eine Zwickmühle: Die Bestatterrechnung ist fällig, bevor Versicherungen zahlen oder der Nachlass verfügbar ist. Viele Bestatter räumen in dieser Lage eine Ratenzahlung ein, fragen Sie aktiv danach. Prüfen Sie parallel, ob eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung kurzfristig auszahlt. Zeichnet sich ab, dass die Kosten nicht zumutbar zu tragen sind, stellen Sie frühzeitig den Antrag nach § 74 SGB XII beim Sozialamt; er ist auch nach der Zahlung noch möglich.
Streit entsteht häufig, wenn mehrere Angehörige oder Miterben die Kostentragung untereinander klären müssen. Der Grundsatz bleibt: Zivilrechtlich trägt der Erbe die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB), und die Auslagen eines nur öffentlich-rechtlich bestattungspflichtigen Angehörigen sind ihm aus dem Nachlass zu erstatten. Bewahren Sie deshalb sämtliche Rechnungen auf und dokumentieren Sie, wer welchen Betrag gezahlt hat, das ist die Grundlage jeder späteren Erstattung. Bei mehreren Erben wird die Kostenfrage Teil der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, in der auch offene Verbindlichkeiten des Nachlasses ausgeglichen werden.
Häufige Fragen zu Kosten und Sterbegeld
Wer muss die Bestattung bezahlen?
Zivilrechtlich tragen die Erben die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB). Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 BestG NRW trifft die Angehörigen in einer festen Reihenfolge, sagt aber nichts endgültig über die Kostentragung. Reichen die Mittel nicht, kann das Sozialamt einspringen.
Gibt es noch gesetzliches Sterbegeld?
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Ausnahmen gelten teils für Beamte und Beihilfeberechtigte; ansonsten helfen nur eine private Sterbegeld- oder Lebensversicherung.
Was übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII?
Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung, soweit den Verpflichteten die Zahlung nicht zugemutet werden kann. Geprüft werden Einkommen und Vermögen. Der Antrag ist auch nachträglich möglich; der Umfang richtet sich nach den örtlichen Vorgaben.
Sind Bestattungskosten steuerlich absetzbar?
Bei der Erbschaftsteuer werden Beerdigungskosten, Grabmal und Nachlassabwicklung ohne Nachweis mit einem Pauschbetrag von 10.300 Euro je Erbfall berücksichtigt (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Höhere tatsächliche Kosten lassen sich mit Belegen ansetzen.
Fazit
Bestattungen sind teuer, doch niemand bleibt schutzlos: Zunächst tragen die Erben die Kosten, Versicherungen und, in engen Grenzen, ein privates Sterbegeld können helfen, und wer nicht zahlen kann, hat über § 74 SGB XII einen Anspruch auf eine würdige Sozialbestattung. Behalten Sie die Kostenblöcke im Blick, vergleichen Sie Angebote und bewahren Sie alle Belege auf. Den gesamten Ablauf nach einem Todesfall fasst der Beitrag Was tun im Todesfall zusammen.