Der Garten wird im Nachlass fast immer zuletzt bemerkt

Wohnung, Konten, Verträge, Versicherungen: Die Liste nach einem Todesfall ist lang, und der Kleingarten steht selten darauf. Bemerkt wird er oft erst, wenn der Verein sich meldet. Dabei läuft gerade hier eine Frist, die niemand verlängern kann, denn der Pachtvertrag endet nach dem Gesetz von selbst, und zwar sehr schnell. Im Ruhrgebiet und am Niederrhein betrifft das viele Familien, weil Kleingartenanlagen hier zum Alltag gehören. Dieser Beitrag erklärt, was mit Pachtvertrag, Laube und Inhalt passiert und in welcher Reihenfolge Erben vorgehen.

Der Pachtvertrag endet ohne Kündigung

§ 12 Abs. 1 BKleingG ist eindeutig: „Stirbt der Kleingärtner, endet der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt.“

Niemand muss dafür kündigen, und niemand kann es aufhalten. Stirbt der Pächter am 3. März, endet der Vertrag am 30. April. Stirbt er am 29. März, endet er ebenfalls am 30. April. Im schlechtesten Fall bleiben also kaum mehr als vier Wochen, um den Garten zu räumen und zu übergeben. Das ist der wichtigste Satz dieses Beitrags, und er ist der Grund, den Garten gleich in die erste Liste aufzunehmen. Welche Schritte in die ersten Tage gehören, steht unter Erste Schritte im Todesfall, die Übersicht über laufende Verträge unter Verträge nach dem Todesfall kündigen.

Die Ausnahme: Ehegatte oder Lebenspartner als Mitpächter

Haben Eheleute oder Lebenspartner den Pachtvertrag gemeinschaftlich geschlossen, wird er beim Tod eines der beiden mit dem überlebenden Teil fortgesetzt (§ 12 Abs. 2 BKleingG). Der Garten bleibt also in der Familie, ohne dass etwas beantragt werden muss.

Wer das nicht möchte, muss aktiv werden: Erklärt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner binnen eines Monats nach dem Todesfall in Textform gegenüber dem Verpächter, dass er den Vertrag nicht fortsetzen will, endet er wie in Absatz 1 (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BKleingG). Textform heißt: schriftlich oder per E-Mail, lesbar und mit Nennung der Person, die erklärt. Ein Anruf beim Vorstand genügt nicht. Für Haftung und Anrechnung gezahlter Pacht verweist § 12 Abs. 3 BKleingG auf § 563b Abs. 1 und 2 BGB.

Der Garten ist nicht vererblich, sein Inhalt schon

Das ist die Unterscheidung, an der sich die meisten Missverständnisse auflösen. Mit dem Tod geht das Vermögen des Verstorbenen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Was in der Laube steht, Werkzeug, Geräte, Möbel, Fahrrad, Sammlungen, gehört damit zum Nachlass und den Erben.

Das Pachtverhältnis selbst setzt sich dagegen nicht bei den Erben fort, weil § 12 Abs. 1 BKleingG es ausdrücklich beendet. Ein Kind kann den Garten also nicht einfach übernehmen, weil es erbt. Wer ihn weiterführen will, braucht einen neuen Pachtvertrag mit dem Verein, und darüber entscheidet der Verein nach seinen eigenen Regeln. Fragen Sie früh, wenn Interesse besteht, denn in vielen Anlagen gibt es Wartelisten.

Laube und Anpflanzungen: hier wird es unübersichtlich

Viele Erben erwarten eine Ablösesumme für Laube, Bäume und Sträucher. Das Gesetz sieht einen solchen Anspruch aber nur für bestimmte Fälle vor. Nach § 11 Abs. 1 BKleingG hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für eingebrachte oder gegen Entgelt übernommene Anpflanzungen und Anlagen, wenn der Pachtvertrag „nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 gekündigt“ wird, also etwa bei einer Neuordnung der Anlage oder wenn die Fläche anders genutzt werden soll. Zur Entschädigung verpflichtet ist dann der Verpächter oder derjenige, der die Fläche in Anspruch nimmt (§ 11 Abs. 2 BKleingG).

Der Todesfall steht in § 12 BKleingG und ist kein Kündigungsgrund nach § 9. Ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch gegen den Verpächter folgt aus § 11 BKleingG für diesen Fall also nicht. Was im Todesfall mit dem Wert von Laube und Anpflanzungen geschieht, richtet sich deshalb nach dem Pachtvertrag und der Satzung des Vereins oder Verbandes. Üblich ist eine Wertermittlung, deren Ergebnis ein neuer Pächter übernimmt. Verlassen Sie sich hier nicht auf Erzählungen aus der Nachbarschaft, sondern lassen Sie sich die Regelung zeigen, die für Ihre Anlage gilt.

Wie eine Bewertung von Sachen im Nachlass grundsätzlich funktioniert, steht unter Hausrat bewerten im Nachlass.

Was eine Laube sein durfte, und was beim Räumen daraus folgt

Im Kleingarten ist „eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig“, und sie darf nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein (§ 3 Abs. 2 BKleingG). Ein Kleingarten soll nach § 3 Abs. 1 BKleingG nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Dauerhaftes Wohnen in der Laube ist nach einer Abmahnung ein Kündigungsgrund (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG).

In der Praxis sind viele Lauben trotzdem voll: Jahrzehnte Werkzeug, Farbreste, Dünger, Pflanzenschutzmittel, alte Gasflaschen, manchmal ein Ölradiator. Dazu Gartenabfälle, Bauschutt von Wegen und Platten sowie das Dach. Bei älteren Lauben ist das Dach der kritische Punkt, weil Wellplatten Asbest enthalten können.

Die Gefahrstoffverordnung richtet sich an Arbeitgeber, also an den Betrieb, der arbeitet, und sie zieht dort klare Grenzen. Nach § 11a Abs. 1 GefStoffV muss vor Aufnahme der Tätigkeit das Baujahr berücksichtigt werden, und wenn „mit dem Bau des Objekts nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist“. Tätigkeiten mit Asbest darf der Arbeitgeber nur durchführen lassen, wenn der Betrieb über die erforderliche sicherheitstechnische, organisatorische und personelle Ausstattung verfügt (§ 11a Abs. 2 GefStoffV). Für Sie als Erbe heißt das praktisch: Bei einer Laube aus der Zeit vor Ende 1993 gehört ein verdächtiges Dach nicht in den eigenen Anhänger und nicht in den Bauschuttcontainer, sondern in Fachhand. Was sonst zu den Schadstoffen zählt, steht unter Entrümpelung und Schadstoffe, die Containerfrage klärt Bauschutt und Container.

Reihenfolge für Erben

  1. Verein oder Verpächter kontaktieren und das Todesdatum mitteilen. Danach steht das Enddatum fest.
  2. Pachtvertrag und Satzung anfordern. Nur daraus ergibt sich, was für Laube und Anpflanzungen gilt.
  3. Prüfen, ob ein Ehegatte oder Lebenspartner Mitpächter war. Dann gilt § 12 Abs. 2 BKleingG, und die Monatsfrist für eine Ablehnung läuft.
  4. Garten begehen, Dokumente, Schlüssel und Wertsachen zuerst sichern, Zustand fotografieren.
  5. Falls jemand in der Familie weiterpachten will: sofort mit dem Verein sprechen, bevor geräumt wird.
  6. Wertermittlung des Vereins abwarten, soweit die Satzung eine vorsieht, und erst dann entscheiden, was entsorgt wird.
  7. Räumen, Verwertbares trennen, Schadstoffe gesondert behandeln, Übergabe mit Protokoll und Fotos.

Für brauchbare Geräte und Möbel ist Spenden statt Entsorgen oft der sinnvollere Weg, für Verkäufliches Hausrat verkaufen. Den Ablauf einer Entrümpelung mit allen Schritten beschreibt Entrümpelung: Ablauf und Checkliste, Keller und Dachboden in derselben Logik Keller und Dachboden entrümpeln.

Wenn mehrere erben

Gehört der Nachlass einer Erbengemeinschaft, entscheidet niemand allein, auch nicht über den Inhalt der Laube. Das wird durch die kurze Frist aus § 12 Abs. 1 BKleingG unangenehm, weil Abstimmung Zeit kostet, die hier nicht da ist. Verständigen Sie sich deshalb zuerst über die Reihenfolge und darüber, wer vor Ort handelt. Wie sich das organisieren lässt, steht unter Haushaltsauflösung in der Erbengemeinschaft.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrer Anlage für Laube, Anpflanzungen und Ablösung gilt, steht im Pachtvertrag und in der Satzung. Bei Streit über eine Entschädigung oder eine Räumungsaufforderung ist ein Fachanwalt zuständig.

Wenn der Garten schnell leer werden muss

Nachlass Rhein-Ruhr räumt im Korridor Essen, Düsseldorf und Bochum Wohnungen und Häuser samt Nebenräumen wie Keller, Dachboden und Garage. Gehört zum Nachlass auch eine Gartenparzelle und läuft die Frist aus § 12 BKleingG, sprechen Sie uns darauf an. Wir sehen uns an, was in der verbleibenden Zeit machbar ist, und sagen Ihnen offen, wenn ein Teil davon besser in andere Hände gehört, etwa ein asbestverdächtiges Dach. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0155 11037390, schriftlich unter anfrage@nachlass-rheinruhr.de. Den allgemeinen Ablauf einer Räumung finden Sie unter Entrümpelung und Räumung.

Häufige Fragen

Wie lange haben Erben Zeit, den Kleingarten zu räumen?

Der Pachtvertrag endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt (§ 12 Abs. 1 BKleingG). Je nach Todestag bleiben also zwischen gut vier und knapp neun Wochen. Ob der Verein im Einzelfall entgegenkommt, ist Verhandlung, kein Anspruch.

Kann ich den Garten meiner Eltern übernehmen?

Nicht durch Erbfolge. Das Pachtverhältnis endet nach § 12 Abs. 1 BKleingG. Für eine Übernahme brauchen Sie einen neuen Pachtvertrag mit dem Verein, der darüber nach seinen eigenen Regeln entscheidet. Sprechen Sie ihn deshalb an, bevor geräumt wird.

Bekommen Erben Geld für Laube und Bäume?

Der gesetzliche Entschädigungsanspruch des § 11 BKleingG gilt für Kündigungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BKleingG, nicht für den Todesfall des § 12 BKleingG. Ob und wie der Wert abgelöst wird, regeln Pachtvertrag und Satzung, meist über eine Wertermittlung, die ein neuer Pächter übernimmt.

Was gilt, wenn mein verstorbener Elternteil verheiratet war?

War der Vertrag gemeinschaftlich geschlossen, wird er mit dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner fortgesetzt (§ 12 Abs. 2 BKleingG). Wer das nicht will, muss binnen eines Monats nach dem Todesfall in Textform gegenüber dem Verpächter widersprechen.

Darf das alte Laubendach in den Container?

Bei Verdacht auf Asbest nicht. Bei Bauten, die vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurden, lässt sich Asbestfreiheit nicht ohne weiteres vermuten (§ 11a Abs. 1 GefStoffV). Arbeiten mit Asbest setzen einen entsprechend ausgestatteten Betrieb voraus (§ 11a Abs. 2 GefStoffV).

Quellen

  • § 12 BKleingG, Ende des Pachtvertrags beim Tod des Kleingärtners, Fortsetzung mit Ehegatte oder Lebenspartner, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
  • § 11 BKleingG, Entschädigung für Anpflanzungen und Anlagen bei Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
  • § 9 BKleingG, Kündigungsgründe des Verpächters, darunter dauerndes Wohnen in der Laube, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
  • § 3 BKleingG, Größe des Kleingartens und zulässige Laube mit höchstens 24 Quadratmetern, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
  • § 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
  • § 11a GefStoffV, Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest, Stichtag 31. Oktober 1993 und Ausstattung des Betriebs, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026

Stand: 31.10.2026. Alle genannten Paragrafen wurden am 31.10.2026 im Wortlaut gegen gesetze-im-internet.de abgeglichen. Regelungen zu Ablösung und Wertermittlung sind Vereins- und Verbandsrecht und können sich von Anlage zu Anlage unterscheiden.