Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige innerhalb weniger Stunden Entscheidungen treffen, oft mitten in Trauer und Erschöpfung. Dieser Leitfaden ordnet den Ablauf nach einem Todesfall Schritt für Schritt, nennt die wichtigsten Fristen und zeigt, welche Behörden, Verträge und Formalitäten in welcher Reihenfolge an die Reihe kommen. Er richtet sich an Hinterbliebene im Raum Essen, Düsseldorf und Bochum, gilt aber sinngemäß in ganz Nordrhein-Westfalen. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Diese Seite behandelt die praktische Sofort-Ebene direkt nach einem Sterbefall, also Totenschein, Bestatter, Sterbeurkunde und Bestattung. Wer noch zu Lebzeiten die eigene Beisetzung planen möchte, findet das unter Bestattungsvorsorge. Wer Vermögen, Erbschein und Nachlass regeln muss, folgt den Hinweisen zur Nachlassabwicklung weiter unten. Die Themen greifen ineinander, sind aber klar zu trennen.

Die wichtigsten Schritte auf einen Blick

In den ersten Tagen nach einem Todesfall wiederholt sich eine feste Reihenfolge. Sie hilft, den Überblick zu behalten:

  • Sofort: Arzt verständigen, damit die Leichenschau erfolgt und der Totenschein ausgestellt wird.
  • Innerhalb von rund 24 bis 36 Stunden: Bestatter auswählen und beauftragen, wichtige Dokumente heraussuchen.
  • Innerhalb von 3 Werktagen: Sterbefall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunden beantragen.
  • In den ersten Tagen: Bestattungsart, Termin und Trauerfeier mit dem Bestatter festlegen.
  • In den ersten Wochen: Versicherungen, Rente, Bank und Verträge informieren, Ummeldungen und Kündigungen vornehmen.
  • Danach: Nachlass, Wohnung und gegebenenfalls Erbschein regeln.

Sofort: Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen

Der erste Schritt ist immer die ärztliche Leichenschau. Ein Arzt stellt den Tod fest und dokumentiert ihn in der Todesbescheinigung (dem Totenschein). Verstirbt jemand zu Hause und war der Tod absehbar, rufen Angehörige den Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117; bei einem unerwarteten Notfall gilt weiterhin der Notruf 112. Im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim übernimmt das dortige Personal die Verständigung. Erst mit dem Totenschein dürfen die nächsten Schritte eingeleitet werden. Wie Sie in dieser Phase konkret vorgehen, welche Unterlagen Sie bereitlegen und worauf es in den ersten Stunden ankommt, lesen Sie ausführlich unter Die ersten 48 Stunden nach dem Tod.

Innerhalb von 24 bis 36 Stunden: Bestatter beauftragen

Sobald der Totenschein vorliegt, wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt. Der Bestatter überführt die verstorbene Person, berät zu Bestattungsart und Formalitäten und übernimmt auf Wunsch die Anzeige beim Standesamt. Angehörige sind nicht verpflichtet, den erstbesten Anbieter zu wählen, ein Preis- und Leistungsvergleich ist auch in dieser Situation zulässig und sinnvoll. Welche Bestattungsformen es gibt und was sie ungefähr kosten, erfahren Sie unter Bestattungsarten im Überblick.

Innerhalb von 3 Werktagen: Sterbeurkunde beim Standesamt

Der Sterbefall muss dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 Personenstandsgesetz); der Samstag zählt dabei nicht als Werktag. Auf dieser Grundlage stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus. Meist übernimmt der Bestatter die Anzeige. Beantragen Sie mehrere beglaubigte Exemplare der Sterbeurkunde, Sie brauchen sie für Rentenversicherung, Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht. Welche Unterlagen das Standesamt benötigt und welche Behördengänge folgen, steht unter Sterbeurkunde & Behördengänge.

Behördengänge, Versicherungen und Verträge

Mit der Sterbeurkunde beginnt die Formalitätenphase. Zu informieren sind unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung (Sterbevierteljahr, Renten enden), Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeldversicherung, Bank, Vermieter, Arbeitgeber sowie laufende Verträge wie Strom, Telefon oder Rundfunkbeitrag. Für den Kontozugriff und die Kündigung von Verträgen ist eine Bank- oder Kontovollmacht über den Tod hinaus entscheidend. Eine geordnete Liste aller Ummeldungen und Kündigungen finden Sie im Cluster Behördengänge nach dem Todesfall.

Bestattung: Fristen und Pflichten in Nordrhein-Westfalen

In NRW regelt das Bestattungsgesetz (BestG NRW) die Bestattungspflicht und die Fristen. Nach § 13 BestG NRW darf eine Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen; Erdbestattung oder Einäscherung müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden, die Beisetzung der Totenasche innerhalb von sechs Wochen. Die örtliche Ordnungsbehörde kann diese Fristen auf Antrag verlängern.

Bestattungspflichtig sind nach § 8 BestG NRW die Angehörigen in einer festen Rangfolge: zunächst Ehegatten, dann Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und schließlich volljährige Enkelkinder. Diese Pflicht ist von der Frage zu trennen, wer die Kosten am Ende trägt, dazu mehr unter Bestattungskosten & Sozialbestattung.

Trauerfeier planen

Parallel zur Bestattung wird meist eine Trauerfeier organisiert, kirchlich oder frei, mit oder ohne Redner. Der Bestatter koordiniert Termin, Ort, Musik, Blumen und Trauerdruck. Wie Sie eine würdige Feier planen, wer welche Aufgaben übernimmt und womit Sie ungefähr rechnen müssen, lesen Sie unter Trauerfeier organisieren.

Kosten und finanzielle Hilfen

Eine Bestattung kostet in der Größenordnung mehrerer tausend Euro. Ein gesetzliches Sterbegeld der Krankenkassen gibt es seit 2004 nicht mehr. Wer die Kosten nicht tragen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Übernahme durch das Sozialamt nach § 74 SGB XII (Sozialbestattung). Welche Posten anfallen, welche Versicherungen und Beihilfen greifen und wie Sie einen Antrag stellen, erklärt der Beitrag Bestattungskosten, Sterbegeld & Sozialbestattung.

Danach: Nachlass, Wohnung und Erbschein

Sind Bestattung und Formalitäten erledigt, folgt die Nachlassabwicklung. Ein etwaiges Testament ist beim Nachlassgericht abzugeben; die Testamentseröffnung und, falls nötig, der Erbschein klären, wer erbt. Für eine Mietwohnung gelten besondere Kündigungsfristen nach dem Todesfall. Die anschließende Haushaltsauflösung und Räumung lässt sich diskret aus einer Hand organisieren.

Abgrenzung: Todesfall, Vorsorge und Erbrecht

Drei Ebenen werden häufig verwechselt. Diese Seite betrifft den eingetretenen Todesfall, die praktische Abwicklung. Die Bestattungsvorsorge ist dagegen die vorausschauende Planung der eigenen Bestattung zu Lebzeiten. Und das Erbrecht, etwa Ausschlagung, Pflichtteil oder Erbengemeinschaft, regelt, was mit dem Vermögen geschieht. Ist der Nachlass überschuldet, kann sogar eine Ausschlagung des Erbes sinnvoll sein, ohne dass dies etwas an der Bestattungspflicht ändert.

Häufige Fragen zum Todesfall

Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand gestorben ist?

Verständigen Sie zuerst einen Arzt, damit die Leichenschau erfolgt und der Totenschein ausgestellt wird. Zu Hause rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117), im Notfall den Notruf 112. Erst danach werden Bestatter und Standesamt eingeschaltet.

Wie schnell muss der Tod beim Standesamt gemeldet werden?

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss der Sterbefall dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden (§ 28 PStG). Der Samstag zählt nicht als Werktag. In der Regel übernimmt der Bestatter diese Anzeige und beantragt die Sterbeurkunden.

Bis wann muss die Bestattung in NRW stattfinden?

In Nordrhein-Westfalen müssen Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen erfolgen, eine Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach dem Tod. Die Totenasche ist binnen sechs Wochen beizusetzen. Die Ordnungsbehörde kann die Fristen auf Antrag verlängern.

Wer trägt die Kosten der Bestattung?

Die Kosten der Beerdigung tragen zunächst die Erben (§ 1968 BGB). Reichen deren Mittel nicht aus, kann das Sozialamt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII übernehmen, wenn den Verpflichteten die Zahlung nicht zugemutet werden kann.

Fazit

Nach einem Todesfall hilft eine klare Reihenfolge: erst Arzt und Totenschein, dann Bestatter, dann Standesamt und Sterbeurkunde, anschließend Behörden, Bestattung und Trauerfeier, und danach die Nachlassabwicklung. Wer die Fristen kennt (drei Werktage bis zur Anzeige, zehn Tage bis zur Bestattung in NRW) und die Aufgaben Schritt für Schritt abarbeitet, behält auch in einer belastenden Zeit den Überblick. Die verlinkten Ratgeber vertiefen jeden Schritt; für die diskrete Abwicklung geerbter Immobilien und Haushalte steht Nachlass Rhein-Ruhr im Raum Essen, Düsseldorf und Bochum zur Seite.